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OVG Bremen bestätigt unbefristetes Einreiseverbot: IS-Gefährder darf nicht wieder nach Deutschland

Laut LTO hat das OVG Bremen ein unbefristetes Einreiseverbot gegen einen 2017 als islamistischen Gefährder abgeschobenen Russen bestätigt. Das Gericht stufe die Maßnahme als verhältnismäßig ein, weil der Mann sich nicht nachhaltig und erkennbar vom IS gelöst habe.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Bescheid aufgehoben. Da die Vereinbarkeit mit der EU-Rückführungsrichtlinie ungeklärt war, legte das OVG dem EuGH die Frage vor. Dieser entschied laut Bericht, dass Mitgliedstaaten unbefristete Verbote erlassen dürften, sofern eine Einzelfallprüfung möglich sei.

Das OVG sah diesen Prüfungsspielraum im nationalen Recht als gegeben an. Der Wunsch des Mannes, seine Familie zu besuchen, wiege weniger schwer als das öffentliche Interesse an der Verhinderung seiner Wiedereinreise. Gegen die Nichtzulassung der Revision könne Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Quelle

OVG Bremen bestätigt unbefristetes Einreiseverbot: IS-Gefährder darf nicht wieder nach Deutschland — LTO