Türkisches Berufungsgericht verneint Terrorvorwürfe: Freispruch für Vorstand der Istanbuler Rechtsanwaltskammer bestätigt
Ein türkisches Berufungsgericht hat den Freispruch des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer in letzter Instanz bestätigt. Die elf Mitglieder waren erstinstanzlich vom Vorwurf der Terrorpropaganda und der Verbreitung irreführender Informationen freigesprochen worden, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte.
Auslöser des Verfahrens war eine öffentliche Erklärung der Kammer vom Dezember 2024, in der sie die Aufklärung der Tötung zweier kurdischer Journalist:innen in Nordsyrien forderte und willkürliche Festnahmen bei einer Demonstration in Istanbul kritisierte. Der Prozess fand auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri statt. Die Istanbuler Rechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltsverein werteten die Entscheidung als wichtiges Signal für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft; internationale Prozessbeobachtung habe dazu beigetragen, so der Bericht.
Der Freispruch beendet den Druck auf die türkische Anwaltschaft jedoch nicht. Gegen den Vorstand läuft weiterhin ein Amtsenthebungsverfahren, und zahlreiche Anwält:innen werden weiter strafrechtlich verfolgt oder anderweitig unter Druck gesetzt. Der DAV-Präsident warnte davor, den Erfolg zu überschätzen. Der Präsident der Istanbuler Kammer erhielt am 4. September 2026 den Konrad-Redeker-Preis für Rechtsstaatlichkeit, Haltung und Resilienz.
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