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Beschwerde erfolgreich: Politisches Microtargeting von vier Parteien war rechtswidrig

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat Verwarnungen gegen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ausgesprochen, weil diese im Bundestagswahlkampf 2021 auf Facebook politisches Microtargeting betrieben und damit gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben sollen; das Verfahren gegen die AfD ist noch nicht abgeschlossen, wie netzpolitik.org berichtet.

Laut der Behörde verarbeiteten die Parteien besonders geschützte personenbezogene Daten zur mutmaßlichen politischen Meinung ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen und informierten die Nutzer nicht hinreichend über die Datenverarbeitung; die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig. Grundlage waren Beschwerden der Organisation Noyb nach Recherchen des ZDF Magazin Royale.

Seit Oktober 2025 gilt die neue EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. Gegen die AfD läuft das Verfahren weiter: Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im März 2026, dass die Partei Auskünfte erteilen muss, dagegen legte die AfD Rechtsmittel ein; das Verfahren liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Quelle

Beschwerde erfolgreich: Politisches Microtargeting von vier Parteien war rechtswidrig — netzpolitik.org