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LG Berlin II gegen den BGH: Der ewige Streit um die Schonfristzahlung

Seit Jahren streiten das LG Berlin II und der BGH darüber, ob eine Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB auch eine ordentliche Kündigung heilt. Der BGH vertritt die Auffassung, die Regelung schütze nur vor fristloser Kündigung, während das LG Berlin II meint, der Gesetzeszweck der Mietrettung erfordere eine Ausdehnung auf die ordentliche Kündigung.

Der BGH hält entgegen, Gerichte dürften nicht gesetzgeberisch tätig werden; das LG beruft sich auf BVerfG-Rechtsprechung, wonach abweichende Instanzauslegung zulässig sei, solange der Gesetzgeber nicht klärend eingreift. Ein Regierungsentwurf vom Mai 2026 plant zwar die gewünschte Ausweitung, ist aber noch nicht geltendes Recht.

In aktuellen Urteilen vom Januar und September 2026 bekräftigten beide Gerichte ihre Positionen; der BGH wies die Revision zurück, da das LG nichts Neues vorgebracht habe. Laut Bericht dürfte der Streit bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung anhalten.

Quelle

LG Berlin II gegen den BGH: Der ewige Streit um die Schonfristzahlung — LTO