Bundesgerichtshof verweist Streit um falsches Künast-Zitat an EuGH
Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen den Meta-Konzern dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das Luxemburger Gericht soll klären, ob der Plattformbetreiber für die Löschung aller kerngleichen Varianten eines rechtswidrigen Memes verantwortlich ist, ohne dass die Betroffene jede einzelne Internetadresse benennen muss. Laut tagesschau klagt Künast auf Unterlassung und eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro, weil ein ihr nie gesagtes Zitat in Bild-Text-Kombinationen verbreitet wurde.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte den Unterlassungsanspruch 2024 bestätigt, einen Schadenersatzanspruch jedoch abgelehnt. Meta vertritt die Auffassung, als neutraler Hostingdienste-Anbieter müsse man nur konkret bezeichnete Beiträge entfernen und die Plattform nicht proaktiv überwachen. Der Bundesgerichtshof äußerte Zweifel, ob eine Ende 2025 ergangene EuGH-Entscheidung zur Verantwortlichkeit von Online-Marktplätzen auf diesen Fall übertragbar ist. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung aus Luxemburg erneut ausgesetzt.
Quelle
Bundesgerichtshof verweist Streit um falsches Künast-Zitat an EuGH — tagesschau
