Restaurantbesucherin scheitert beim OLG Frankfurt: Kein Schmerzensgeld für Sturz vom Designerstuhl
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klage einer Restaurantbesucherin auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Sturz von einem Designerstuhl abgewiesen. Die Frau war von einem ungewöhnlich geformten Stuhl ohne klassische Beine gestürzt und hatte sich den Finger gebrochen.
Zur Begründung führte der Senat aus, dass das Restaurant keine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Sitzmöbel in der Gastronomie müssten nicht zwingend der DIN-Norm für Nicht-Wohnbereiche entsprechen; auch Optik und Design dürften eine Rolle spielen. Wer sich auf ein augenscheinlich untypisches Sitzmöbel setze, müsse sich mit dessen Eigenschaften auseinandersetzen und sein Verhalten anpassen. Eine absolute Sicherheit sei im praktischen Leben nicht erreichbar.
Die Klägerin hatte 7.000 Euro gefordert. Sowohl das Landgericht als auch das OLG wiesen die Klage zurück. Der Senat sah die Verantwortung für den Sturz bei der Besucherin, da sie ihr Sitzverhalten nicht den Gegebenheiten angepasst habe.
Quelle
Restaurantbesucherin scheitert beim OLG Frankfurt: Kein Schmerzensgeld für Sturz vom Designerstuhl — LTO
