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LG Hamburg zu Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschlüsse: Kammer hält an Sicherstellung von Podcast-Aufnahmen fest

Das Landgericht Hamburg hat die Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Zeit teilweise zurückgenommen, die Sicherstellung der Podcast-Rohaufnahmen aber aufrechterhalten. Die Anordnung entfiel nur bezüglich nicht existierender Vertragsunterlagen; den Kern bestätigte die Kammer auf 23 Seiten.

Zur Pressefreiheit führte das Gericht aus, die Gesprächspartner hätten sich als Quellen zu erkennen gegeben und von der Veröffentlichung gewusst; ein Eingriff in geschützte Informationsbeziehungen liege nicht vor. Vertrauliche Inhalte blieben jedoch vom Zugriff ausgenommen. Zur Beweisaufnahme argumentierte die Kammer, der Podcast habe in Konkurrenz zur Justiz gestanden und die kindlichen Aussagen suggestiv beeinflussen können. Da Anklage und Gutachten auf späteren Polizeivernehmungen beruhten, seien die Aufnahmen zur Prüfung der Glaubhaftigkeit unverzichtbar, andernfalls drohe Beweisverlust.

Über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht.

Quelle

LG Hamburg zu Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschlüsse: Kammer hält an Sicherstellung von Podcast-Aufnahmen fest — LTO