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Kontenüberwachung, Immobilienregister, Bargeldobergrenze: Klingbeil krempelt das Geldwäschegesetz um

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) legt einen Referentenentwurf vor, der das Geldwäschegesetz durch ein neues Geldwäschebekämpfungsgesetz ersetzen und EU-Vorgaben umsetzen soll. Demnach erhalten Bafin und FIU erweiterte Befugnisse, Behörden sollen leichter auf Konto- und Immobiliendaten zugreifen können, und im Geschäftsverkehr gilt ab Juli 2027 eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.

Das neue Stammgesetz soll am 10. Juli 2027 in Kraft treten, eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen ab 2029 folgen. Die EU-Geldwäscheverordnung wird dann unmittelbar anwendbar und verpflichtet neue Akteure wie Crowdfunding-Dienstleister und später Profifußballvereine. Die FIU darf Kontoüberwachungen anordnen, ein weisungsunabhängiger Grundrechtsbeauftragter soll die Einhaltung der Grundrechte überwachen. Zudem wird eine Koordinierungsstelle bei der Bafin eingerichtet und das Kontenregister EU-weit vernetzt.

Verstöße gegen die Bargeldobergrenze werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro geahndet. Das Kabinett soll den Entwurf noch dieses Jahr beschließen, die Zustimmung des Bundesrats ist nach Ministeriumsangaben derzeit nicht erforderlich.

Quelle

Kontenüberwachung, Immobilienregister, Bargeldobergrenze: Klingbeil krempelt das Geldwäschegesetz um — LTO