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Schadensersatzansprüche gegen EY: BGH weist Rechtsbeschwerden von Wirecard-Anlegern zurück

Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerden von Wirecard-Aktionären gegen einen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts zurückgewiesen. Das BayObLG hatte im Februar 2025 entschieden, dass im Kapitalanleger-Musterverfahren keine Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY geltend gemacht werden können.

Zur Begründung hieß es, EY habe die fehlerhaften Bilanzen samt Bestätigungsvermerk nicht selbst veröffentlicht, sondern das Wirecard-Management. Daher seien Ansprüche gegen EY im Musterverfahren nach der bis Juli 2024 geltenden Fassung des KapMuG nicht statthaft. Gegen den Teil-Musterentscheid hatten neben dem Musterkläger mehr als 1.000 Beigeladene Rechtsbeschwerde eingelegt, weitere 566 traten später bei.

Die Entscheidung schließt laut Bericht nicht aus, dass Aktionäre grundsätzlich gegen EY klagen können; Grundlage müsse dann aber eine Verletzung von Prüfpflichten sein, nicht die falsche Kapitalmarktinformation. Parallel läuft der Strafprozess gegen Ex-Vorstandschef Braun und zwei Mitangeklagte vor dem Landgericht München I, der sich dem Ende zuneigt.

Quelle

Schadensersatzansprüche gegen EY: BGH weist Rechtsbeschwerden von Wirecard-Anlegern zurück — LTO