Revision einer Berufsbetreuerin teilweise erfolgreich: BGH hebt Freiheitsstrafe gegen Rechtsanwältin auf
Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer Berufsbetreuerin teilweise für begründet erklärt und das Urteil des Landgerichts Frankfurt aufgehoben. Das Landgericht hatte die Rechtsanwältin im März 2024 zu fünfeinhalb Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt, unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung.
Laut dem Bericht stellte der BGH mehrere Rechtsfehler fest. So durfte die Tätigkeit als Rechtsanwältin nicht strafschärfend gewertet werden, da sich dies nicht in den Taten niedergeschlagen habe. Auch die Berechnung des Vermögensschadens sei teilweise fehlerhaft gewesen, und ein Beweisantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden. Mehrere Schuldsprüche hob der BGH auf, in zwei Fällen sprach er die Betreuerin frei.
Das Landgericht muss nun erneut über den Schuldspruch und das Berufsverbot entscheiden, da der Gesamtstrafe die Grundlage fehle.
Quelle
