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Elif Eralps Interview-Debakel: Hat der Spiegel Vertragsbruch begangen?

Der Spiegel veröffentlichte Teile eines Interviews mit der Linken-Politikerin Elif Eralp ohne deren Autorisierung, nachdem ein versehentlich übermitteltes Word-Dokument interne Kommentare zu Sicherheitsbedenken und Druck offenbart hatte. Eralp hatte daraufhin die Streichung von Frage und Antwort verlangt und rechtliche Schritte angekündigt.

Laut LTO handelt es sich bei der Interviewautorisierung um einen zivilrechtlichen Vertrag, dessen Verletzung eigenständige Unterlassungsansprüche begründet, ohne dass Gerichte eine Interessenabwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht vornehmen. Medienanwalt Roger Mann wird zitiert, wonach ein vertraglicher Unterlassungsanspruch der Vertragsautonomie der Parteien folge und einer Abwägung grundsätzlich nicht zugänglich sei.

Das Nachrichtenmagazin gewichtet das öffentliche Informationsinteresse an den Enthüllungen über möglichen extremistischen Einfluss höher als die vertragliche Bindung. Der Artikel verweist auf frühere Fälle, in denen Medien bei Autorisierungsstreitigkeiten unterschiedliche Wege gingen, etwa geschwärzte Antworten oder öffentliche Kritik an zurückgezogener Freigabe.

Quelle

Elif Eralps Interview-Debakel: Hat der Spiegel Vertragsbruch begangen? — LTO