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EuGH-Generalanwalt zu KI-Antworten: Chatbots können Urheberrechte von Presseverlagen verletzen

Der Europäische Gerichtshof prüft erstmals, ob generative KI wie Google Gemini Urheberrechte von Presseverlagen verletzt. Ein ungarischer Verlag klagte, weil der Chatbot Artikel zusammenfasste. Generalanwalt Szpunar hält eine Verletzung für möglich, wenn der Bot unrechtmäßig auf Inhalte zugreift – etwa durch Umgehung einer Paywall – und die Ausdrucksform so übernimmt, dass Nutzer das Original nicht mehr lesen müssen.

Zu den Trainingsfragen äußerte sich der Generalanwalt nicht in der Sache, da sie hypothetisch seien; er merkte aber an, dass die Text- und Data-Mining-Schranke das Training grundsätzlich erlaube. Google begrüßte dies und verwies auf Widerspruchsmöglichkeiten für Rechteinhaber. Der EuGH ist an die Schlussanträge nicht gebunden; ein Termin steht aus. Parallel verhandelt der Bundesgerichtshof zur Mining-Schranke, während Landgerichte in Hamburg und München unterschiedlich über KI-Training entschieden.

Quelle

EuGH-Generalanwalt zu KI-Antworten: Chatbots können Urheberrechte von Presseverlagen verletzen — LTO