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Die juristische Presseschau vom 4. November 2026: VG Bremen gegen Intifada-Aufruf / EuGH zu Europäischem Haftbefehl / Hanning-Anwalt im Interview

Das Verwaltungsgericht Bremen untersagte einem AStA die Bewerbung einer Veranstaltung mit einem Intifada-Aufruf wegen einschüchternder Wirkung auf jüdische Studierende; Anträge gegen die Durchführung blieben erfolglos. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass eine unverhältnismäßige Strafe die Auslieferung auf Basis eines Europäischen Haftbefehls nicht allein verhindere, und ein Generalanwalt bejahte mögliche Verlegerrechtsverletzungen durch KI-Chatbots bei Umgehung von Paywalls und Wiederverwendung von Ausdrucksformen. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass auch hilfsbedürftige Personen Täter eines Angriffs auf Rettungskräfte sein können.

Laut Bericht plant die Bundesregierung ein Vergesellschaftungsverbot für Wohnungsunternehmen, während Nordrhein-Westfalen seine Landesverfassung ändert, um Blockaden bei Richterwahlen zu begegnen. In Brandenburg verzögert die AfD die Nachfolge der zurückgetretenen Verfassungsrichterin Juli Zeh. Der Anwalt des inhaftierten Ex-BND-Präsidenten August Hanning sieht gute Chancen für eine Haftbeschwerde und kritisiert die Öffentlichkeitsarbeit der Behörden. Weitere Themen sind ein Gesetzentwurf gegen verbale sexuelle Belästigung, Handy-Blitzer, eine mögliche Normenkontrolle zum Bundeshaushalt sowie Insolvenzgeldfragen bei Mehrfachinsolvenzen.

Quelle

Die juristische Presseschau vom 4. November 2026: VG Bremen gegen Intifada-Aufruf / EuGH zu Europäischem Haftbefehl / Hanning-Anwalt im Interview — LTO