VG Wiesbaden zu Prozess gegen "Sächsische Separatisten": BKA muss Ermittler zu geheimer Schlagwortliste aussagen lassen
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat im Eilverfahren verfügt, dass das BKA einem Ermittler die Aussage zu einer Schlagwortliste genehmigen muss, mit der rund 500.000 Chatnachrichten im Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ durchsucht wurden.
Der Beamte hatte die Begriffe unter Verweis auf Amtsverschwiegenheit nicht nennen wollen. Die Kammer entschied, das Geheimhaltungsinteresse des BKA trete hinter das Recht des Angeklagten auf effektive Verteidigung zurück; eine ernstliche Gefährdung der Ermittlungsarbeit sei nicht erkennbar.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen kann Beschwerde eingelegt werden, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden würde.
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