VG Hannover lehnt Eilantrag ab: Kein Besuch einer Ratssitzung mit "FCK AFD"-Hoodie
Das VG Hannover lehnte den Eilantrag eines Zuhörers ab, der mit einem „FCK AFD“-Hoodie an Ratssitzungen teilnehmen wollte. Der Antrag sei zulässig, aber unbegründet.
Die Kammer berief sich auf das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Das Teilnahmerecht stehe unter dem Vorbehalt, den Ablauf nicht zu stören. Der großflächige, deutlich sichtbare Schriftzug sei eine „geeignete Störungsquelle“, die das Hausrecht rechtfertige. Demonstrative optische Mittel störten den Ablauf grundsätzlich, anders als unauffällige Anstecker. Das Statement ziele auf Reaktionen der betroffenen Ratsmitglieder und gefährde die nötige Sachlichkeit. Die Anordnung, den Pullover auszuziehen oder zu bedecken, sei verhältnismäßig; die Gemeindeordnung sei ein „allgemeines Gesetz“ nach Art. 5 Abs. 2 GG.
Laut HAZ erschien der Antragsteller danach erneut mit einem kleineren, aber gleichlautenden Aufdruck; die Sitzungsleitung griff nicht ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht wird erwartet.
Quelle
VG Hannover lehnt Eilantrag ab: Kein Besuch einer Ratssitzung mit "FCK AFD"-Hoodie — LTO
