Wegen Einschüchterung jüdischer Studierender: Jurastudent klagt erfolgreich gegen "Intifada"-Plakate
Das Verwaltungsgericht Bremen hat im Eilverfahren dem AStA der Universität Bremen untersagt, den Slogan „Intifada“ auf Plakaten und in Online-Beiträgen für eine Veranstaltung zu nutzen, da dieser geeignet sei, jüdische Studierende einzuschüchtern. Das Gericht schloss sich damit der Einschätzung jüdischer Studierendenverbände an. Der klagende Jurastudent, der von diesen Organisationen unterstützt wurde, hatte ursprünglich die komplette Absage der Veranstaltung und ein generelles Werbeverbot erstrebt; diese Anträge lehnte das Gericht jedoch ab. Der Beschluss gilt als Novum, da Gerichte bei „Intifada“-Parolen zuvor vor allem deren strafrechtliche Relevanz prüften und diese wegen Mehrdeutigkeit oft verneinten.
Anders als in Versammlungsrechtsverfahren, wo es um Gefahren für die öffentliche Sicherheit geht, prüfte das Bremer Gericht hier, ob der AStA sein hochschulpolitisches Mandat überschritten habe. Der Kläger berief sich auf einen Abwehranspruch als zwangsinkorporiertes Mitglied der Studierendenschaft. Das Gericht stellte keine Mandatsüberschreitung bei der Veranstaltung als solcher fest, verbot aber den konkreten Slogan. Der Kläger muss den Großteil der Verfahrenskosten tragen. Das OVG NRW hatte zuvor in einem Versammlungsfall die Parole als wahrscheinlich strafbar eingestuft, der rechtliche Maßstab in Bremen war jedoch ein anderer.
Quelle
Wegen Einschüchterung jüdischer Studierender: Jurastudent klagt erfolgreich gegen "Intifada"-Plakate — LTO
