VG Wiesbaden: BKA-Ermittler muss geheime Schlagwortliste offenlegen dürfen
Das Bundeskriminalamt muss einem Ermittler erlauben, im Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten" offenzulegen, mit welchen Schlagwörtern er Chatnachrichten durchsucht hat. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Eilverfahren entschieden (Beschl. v. 30.10.2026, Az. 3 L 2619/26.W). Der BKA-Beamte hatte vor dem Oberlandesgericht Dresden ausgesagt, er habe einen Chatverlauf zwischen einem Angeklagten und dessen Verlobter mit rund 500.000 Nachrichten nicht vollständig gelesen, sondern mit einer selbst erstellten Liste von etwa 40 Schlagwörtern durchsucht. Welche Begriffe darauf standen, wollte er wegen seiner beschränkten Aussagegenehmigung nicht sagen. Ein Angeklagter zog deshalb vor das VG, mit Erfolg. Die Entscheidung stärkt die Möglichkeit der Verteidigung, zu prüfen, wie belastende Beweise zustande kamen.
Quelle: LTO · lto.de
