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Schriftsatz mit KI geschrieben?: Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhängt maximale Missbrauchsgebühr

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Verfassungsbeschwerde im Sorgerechtsstreit als unzulässig verworfen und dem Beschwerdeführer die maximal mögliche Verfahrensgebühr von 3.000 Euro auferlegt. Laut LTO genügte die Begründung nicht den gesetzlichen Anforderungen; eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten sei nicht ausreichend dargelegt worden, auch Willkür der Fachgerichte sei nicht erkennbar.

Besonders auffällig sei laut Bericht der umfangreiche Schriftsatz des Mannes, der zahlreiche angebliche Rechtsprechungsnachweise enthielt. Diese Entscheidungen befassten sich entweder mit anderen Rechtsfragen oder existierten gar nicht. Der Gerichtshof ließ in seiner Entscheidung offen, ob die vermutete Nutzung einer „halluzinierenden KI“ für die Höhe der Gebühr mitbestimmend war, merkte jedoch an, dass das Vorbringen durch frei erfundene Grundsätze entwertet werde. Der bayerische Gebührenrahmen wurde vollständig ausgeschöpft, eine nähere Begründung für die Summe gab das Gericht nicht. Immer mehr Gerichte sehen laut Artikel Handlungsbedarf bei KI-generierten Schriftsätzen.

Quelle

Schriftsatz mit KI geschrieben?: Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhängt maximale Missbrauchsgebühr — LTO