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Ex-Verfassungsrichter kritisiert geplante "EU Inc.": "EU-Kommission rüttelt an den Grundfesten der Unionsordnung"

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einführung der „EU Inc.“ für rechtswidrig und prognostiziert, dass er vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird. Die Kommission stützt den Entwurf auf die Binnenmarktkompetenz, die nach ständiger Rechtsprechung nur die Angleichung bestehenden nationalen Rechts erlaubt, nicht aber die Schaffung eines neuen Rechtsinstituts wie eines 28. Regimes neben den 27 nationalen Gesellschaftsrechten.

Laut Di Fabio hätte die Kommission die Kompetenzgrundlage wählen müssen, die Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten und die Mitwirkung nationaler Parlamente wie Bundestag und Bundesrat erfordert; diesen Weg sei man bei der Europäischen Aktiengesellschaft und allen anderen europäischen Rechtsformen gegangen. Die gewählte Rechtsgrundlage umgehe die demokratische Rückbindung bewusst. Fällt die Verordnung weg, entfällt der Haftungsschutz der Gesellschafter, die dann mit ihrem gesamten Privatvermögen haften würden.

Di Fabio fordert die Kommission auf, den Entwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren auf die zutreffende Kompetenzgrundlage umzustellen; dieser Forderung schließt sich der Präsident der Bundesnotarkammer an.

Quelle

Ex-Verfassungsrichter kritisiert geplante "EU Inc.": "EU-Kommission rüttelt an den Grundfesten der Unionsordnung" — LTO