Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2026: BGH zu Schufa-Auskunft / Pflichtversicherung gegen Hochwasser? / AfD-Leaks gerichtlich verwertbar?
Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass ein Auskunftsanspruch zur Berechnung des Schufa-Scores nur besteht, wenn Betroffene durch den Scorewert Nachteile erlitten haben; das Oberlandesgericht Dresden habe dies nicht hinreichend geprüft, weshalb vier Urteile teilweise aufgehoben wurden. Laut Bericht müssen Verbraucher beweisen, dass ein Darlehen wegen des Scores verweigert wurde, wobei eine tatsächliche Vermutung bestehe, wenn die Ablehnung zeitnah zur Score-Übermittlung erfolge.
Das Bundesjustiz- und Finanzministerium plant laut Eckpunktepapier, Elementarschäden zwingend in Wohngebäudeversicherungen aufzunehmen, mit einem Eigenanteil von maximal 20.000 Euro und einer Widerspruchsfrist von einem Jahr für Altverträge. In der Frage der Verwertbarkeit gehackter AfD-E-Mails in einem Verbotsverfahren gehen Rechtsprofessoren davon aus, dass diese verwertbar seien, sofern sie nicht der Intimsphäre zuzuordnen sind.
Zudem trat eine Tabaksteuererhöhung versehentlich vorzeitig in Kraft, was das Finanzministerium per formloser Berichtigung korrigieren will. Eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes schließt laut Artikel den Suspensiveffekt bei Klagen gegen bestimmte Projektentscheidungen weitgehend aus. Weitere Beiträge thematisieren bundeseinheitliche Regeln für Wohnungsvergesellschaftung, die Legitimität von Kirchenasyl und die rechtliche Absicherung von Polizeihochschulen.
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