Block-Prozess: LG lässt Material vorerst unangetastet: Sichergestellte Zeit-Aufnahmen bleiben versiegelt im Tresor
Das Landgericht Hamburg hat angeordnet, dass die sichergestellten 160 Stunden Rohaufnahmen der Zeit vorerst unangetastet in einem Tresor verbleiben.
Laut LTO setzte die Kammer die Vollziehung der Sicherstellung auf Antrag der Zeitung und der Journalistin aus, weil das öffentliche Interesse an einer sofortigen Auswertung die bedrohte Pressefreiheit nicht überwiege; die Kammer erkannte an, dass den Betroffenen sonst schwere Nachteile drohten.
So der Bericht kann das Landgericht der Beschwerde noch abhelfen; andernfalls entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht, was mehrere Monate dauern kann. Bis dahin bleiben die Aufnahmen unberührt.
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