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Gesetz gegen SLAPP-Klagen vorgelegt

Im Rahmen eines Medienpakets hat die Regierung einen Gesetzentwurf gegen SLAPP-Klagen in Begutachtung gegeben. Laut Justizministerin Sporrer sollen einschüchternde Klagen schneller abgewiesen werden können; für Kläger drohen bei Verurteilung Geldstrafen bis zum Dreifachen des Streitwerts. Die überfällige Umsetzung einer EU-Richtlinie hatte Österreich eine Abwertung im Demokratie-Index eingebracht.

Eine Mediengesetznovelle zielt auf missbräuchliche Abmahnungen ab. Betroffene können Medieninhaber schriftlich über beleidigende Kommentare informieren; diese haben fünf Werktage zur Löschung, andernfalls tragen sie Gerichtskosten. Bisher fielen Kosten auch bei sofortiger Löschung an. Zur Kritik an der Frist bei Kommentarwellen will das Ministerium die Begutachtungsstellungnahmen abwarten; bestehende Schutzgesetze blieben unberührt.

Die Begutachtung läuft bis 10. November 2026. Für die neuen Prüfaufgaben der Justiz seien Personalmaßnahmen und Digitalisierung geplant. Sporrer betonte, berechtigte Kritik müsse möglich bleiben; die Verhältnismäßigkeit der Strafen werde im Verfahren geprüft.

Quelle

Gesetz gegen SLAPP-Klagen vorgelegt — ORF