Ex-Polizeichef von Guatemala – Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe für Erwin Sperisen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Erwin Sperisen abgewiesen und die 14-jährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zu Mord in sieben Fällen bestätigt. Laut Urteil kamen die Häftlinge im Gefängnis Pavón nicht bei einem Schusswechsel ums Leben, sondern wurden gezielt hingerichtet. Sperisen habe sich vor der Operation mit einem bewaffneten Kommando getroffen und seinen Untergebenen angewiesen, sich diesem anzuschließen. Seine spätere Passivität bei der Entdeckung der Leichen belege seine Kenntnis und Billigung des Plans, zudem habe er eine interne Untersuchung unterlassen.
Die juristische Aufarbeitung dauert seit Jahren an. Nach einer lebenslangen Strafe 2014 und einer teilweisen Aufhebung 2017 wurde Sperisen 2018 zu 15 Jahren verurteilt. 2023 stellte der EGMR eine Verletzung der Unparteilichkeit fest, woraufhin das Genfer Kantonsgericht die Strafe 2024 auf 14 Jahre reduzierte. Sperisen hat mittlerweile eine weitere Beschwerde beim EGMR eingereicht und wirft der Schweiz Rechtsverweigerung wegen der Verfahrensdauer vor. Seine Anwälte kündigten an, auch gegen das aktuelle Urteil vorzugehen, da der Freispruch eines Mittäters in Österreich unberücksichtigt geblieben sei.
Quelle
Ex-Polizeichef von Guatemala – Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe für Erwin Sperisen — SRF
