BVerwG zur Entlassung von Justizbeamten: Wenn ein Holocaust-Witz kein Verfassungstreuebruch ist
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entlassung eines Justizoberwachtmeisters bestätigt, der in einer Whatsapp-Gruppe volksverhetzende und nationalsozialistisch verherrlichende Inhalte geteilt hatte. Laut LTO verneinte der zweite Senat jedoch einen Verfassungstreuebruch, weil eine subjektiv verfassungsfeindliche Gesinnung positiv festgestellt werden müsse und ein bloßer objektiver Anschein nicht ausreiche. Diese Auffassung weicht von der Vorinstanz ab, die bereits das Setzen eines „bösen Scheins“ als Pflichtverletzung gewertet hatte.
Der Beamte hatte nach eigenen Angaben 30 der über 100 extremistischen Nachrichten in der Gruppe mit 17 Mitgliedern gepostet; auf seinem Handy fanden sich weitere knapp 80 derartige Inhalte aus Einzelchats. Er wurde rechtskräftig zu 160 Tagessätzen wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen verurteilt. Das BVerwG stützte die Entlassung letztlich auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeine Wohlverhaltenspflicht als Ultima Ratio. Der Gruppengründer wurde lediglich um ein Amt zurückgestuft.
Quelle
BVerwG zur Entlassung von Justizbeamten: Wenn ein Holocaust-Witz kein Verfassungstreuebruch ist — LTO
