Vor Koalitionsbildung: Union droht Berlin und Sachsen-Anhalt mit Normenkontrolle
Unionsfraktionsvorsitzende mehrerer Länder drohen potenziellen Landesregierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt mit abstrakten Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Laut LTO begründen sie dies mit der föderalen Verantwortung, das Grundgesetz vor verfassungswidrigen Gesetzen zu schützen, auch jenseits der eigenen Landesgrenzen.
Konkret verweisen sie auf das Berliner Sondierungsergebnis von Linkspartei, SPD und Grünen. Dort seien eine exorbitante Neuverschuldung außerhalb der Schuldenbremse, ein verfassungswidriges Ausländerwahlrecht und die angestrebte Vergesellschaftung von Wohnungen als Verstöße zu erwarten. Für Sachsen-Anhalt werfe die AfD-Ankündigung zur Abschaffung der Schulpflicht grundlegende Verfassungsfragen auf; zudem befürchten CDU und CSU eine Schwächung oder Abschaffung des Verfassungsschutzes sowie in Berlin eine Schwächung der Sicherheitsbehörden.
Das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle ist im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Antragsberechtigt seien ausschließlich die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten; Fristen oder eigene Betroffenheit seien nicht erforderlich. Der Vorsitzende der Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Sebastian Lechner, betonte, die Verantwortung beginne bereits bei der Wahl politischer Partner. Bayerns Fraktionschef Klaus Holetschek bezeichnete die Normenkontrolle als schärfstes Schwert im föderalen Rechtsstaat.
Quelle
Vor Koalitionsbildung: Union droht Berlin und Sachsen-Anhalt mit Normenkontrolle — LTO
