Urteil des Landgerichts Chemnitz wegen Mordes an der Ehefrau mit einem Fleischerbeil rechtskräftig
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines 39-Jährigen gegen seine Verurteilung wegen Mordes an seiner Ehefrau verworfen, sodass das Urteil des Landgerichts Chemnitz nun rechtskräftig ist. Das Landgericht hatte den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und ihn zur Zahlung von Schadensersatz an die gemeinsamen minderjährigen Kinder verpflichtet.
Nach den Feststellungen war die Frau vor wiederholter Gewalt des Angeklagten geflohen und wollte die Trennung vollziehen. Als sie sich im September 2025 vorübergehend in der früheren Familienwohnung aufhielt, attackierte der Mann sie mit einem schweren Fleischerbeil und versetzte ihr multiple Schläge gegen Kopf, Hals und Oberkörper. Er handelte aus niedrigen Beweggründen, da er den mit der Trennung verbundenen Kontrollverlust über die Frau, die er als sein Eigentum ansah, nicht akzeptieren wollte. Die Frau starb wenig später im Krankenhaus.
Zwei der gemeinsamen Kinder waren während der Tat anwesend; der 13-jährige Sohn ließ der Angeklagte mit der sterbenden Mutter in der Wohnung zurück. Die Überprüfung des Urteils auf die Sachrüge hin ergab laut BGH Pressemitteilungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten.
Quelle
Urteil des Landgerichts Chemnitz wegen Mordes an der Ehefrau mit einem Fleischerbeil rechtskräftig — BGH Pressemitteilungen
