Vor der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt: Das Wahlgeheimnis gehört nicht ins Parlament
Ein Kommentar auf LTO thematisiert den Widerspruch zwischen dem verfassungsmäßig verankerten Wahlgeheimnis bei der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt und dem Grundsatz parlamentarischer Öffentlichkeit. Laut Bericht ermöglicht die geheime Abstimmung, dass Abgeordnete ohne politische Verantwortung für die Wahl eines AfD-Vertreters zum Landtagspräsidenten stimmen konnten. Die CDU-Fraktion plant aus Protest einen Sitzungsauszug, während ein Abgeordneter dies als Verletzung des Wahlgeheimnisses ablehnt.
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Parlamentsöffentlichkeit als wesentliches Element der Demokratie ein, dennoch führen die meisten Länder Personalwahlen geheim durch – begründet mit dem Schutz persönlicher Beziehungen. Der Beitrag hält diese Begründung für fragwürdig und verweist auf das „Thüringen Projekt“, das geheime Regierungswahlen als Verantwortungsflucht kritisiert und deren Abschaffung fordert. In mehreren europäischen Staaten wie Spanien, Italien und Schweden sei die Wahl des Regierungschefs zwingend öffentlich. Sachsen-Anhalt habe bei einer Verfassungsreform die Beibehaltung der Geheimwahl beschlossen.
Quelle
Vor der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt: Das Wahlgeheimnis gehört nicht ins Parlament — LTO
