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SchlagzeilenBGH Pressemitteilungen

Maßgebliche Zeitpunkte zur Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Ansprüchen aus einer Rechtsschutzversicherung für eine "Dieselschadensersatzklage"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für den Deckungsschutz in einer Rechtsschutzversicherung bei Dieselschadensersatzklagen die Erfolgsaussichten im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich sind, wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung nach der ersten Entscheidung des Versicherers geklärt hat. Im vorliegenden Fall hatte die Versicherung den Schutz für das Berufungsverfahren 2021 abgelehnt, weil damals keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestand. Durch spätere Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs änderte sich die Rechtslage zugunsten des Versicherungsnehmers, verschlechterte sich aber bis zur Verhandlung im Mai 2025 wieder hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes.

Das Oberlandesgericht begrenzte den Deckungsschutz daraufhin auf einen Differenzschaden von 15 Prozent des Kaufpreises. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Begrenzung, da für die Beurteilung der Erfolgsaussichten auf den Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen sei, auch wenn sich die Rechtslage zwischenzeitlich mehrfach gewandelt habe.

Quelle

Maßgebliche Zeitpunkte zur Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Ansprüchen aus einer Rechtsschutzversicherung für eine "Dieselschadensersatzklage" — BGH Pressemitteilungen