← Zurück zum Archiv

SchlagzeilenLTO

VG Köln entscheidet über journalistische Pflicht zum Widerspruch: Musste "Ben Ungeskripted" sein Publikum auf Höckes Lüge hinweisen?

Der Podcaster Ben Berndt klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen einen Bescheid der Landesanstalt für Medien NRW, der ihm einen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten bescheinigt, weil er eine falsche Aussage von Björn Höcke im Interview unwidersprochen ließ.

Höcke hatte behauptet, die SA habe kein Motto gehabt, was historisch falsch ist. Die Medienanstalt stuft den Podcast als journalistisch-redaktionelles Angebot ein, sah aber von weiteren Maßnahmen ab, da die öffentliche Debatte für eine Richtigstellung gesorgt habe. Berndt greift nur die Feststellung des Sorgfaltspflichtverstoßes an, nicht die Einstufung als journalistisches Angebot.

Das Gericht muss klären, ob der Medienstaatsvertrag eine Pflicht zur sofortigen oder nachträglichen Einordnung falscher Gästäußerungen vorsieht. Ein Medienrechtler hält eine Echtzeit-Pflicht für kaum praktikabel, eine nachträgliche Einordnung für weniger belastend. Der Anwalt Berndts macht verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Pressefreiheit und eine Ungleichbehandlung gegenüber der Printpresse geltend.

Quelle

VG Köln entscheidet über journalistische Pflicht zum Widerspruch: Musste "Ben Ungeskripted" sein Publikum auf Höckes Lüge hinweisen? — LTO