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Ex-Schüler verliert vorm VG Neustadt: Keine Abi-Neubewertung wegen massiven Stundenausfalls

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage eines ehemaligen Schülers abgewiesen, der wegen massiver Unterrichtsausfälle eine Neubewertung seiner Abiturnoten in drei Fächern verlangte.

Das Gericht erklärte, es könne nicht prüfen, ob der erteilte Unterricht für die Abiturvorbereitung ausgereicht habe; ein Verstoß gegen den landesweiten Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor. Der Kläger habe keinen Beurteilungsfehler, sondern einen Fehler beim Zustandekommen der Prüfungsleistung geltend gemacht, der allenfalls eine Wiederholung der Prüfung rechtfertige, die er jedoch ausschloss.

Die Mutter des Schülers hatte 405 ausgefallene Stunden über drei Jahre dokumentiert; die Aufsichtsbehörde räumte eine „unglückliche Häufung“ ein, sah aber keinen Nachteil bei der Prüfung belegt. Der Ex-Schüler bestand das Abitur mit 2,1 und studiert mittlerweile; sein Anwalt kündigte Berufung an.

Quelle

Ex-Schüler verliert vorm VG Neustadt: Keine Abi-Neubewertung wegen massiven Stundenausfalls — LTO