BGH-Leitsatz zum Schadensersatz für Neuwagen: Versicherer muss nach Totalschaden kein höherwertiges Modell bezahlen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Versicherer eines Unfallgegners nach einem Totalschaden an einem Neuwagen nicht für ein teureres Ersatzmodell aufkommen muss, nur weil das identische Fahrzeug monatelang nicht lieferbar ist. Laut LTO hatte ein Tesla-Fahrer zwei Tage nach Kauf einen Unfall; statt auf das gleichwertige Modell zu warten, bestellte er eine rund 15 Prozent teurere Performance-Variante.
Der VI. Zivilsenat stellte klar, dass die wirtschaftliche Gleichwertigkeit allein an objektiven Wertmaßstäben – primär dem Marktpreis – gemessen wird. Die geringere Reichweite des teureren Modells ändere nichts an dessen höherem Wert, da der Preis die Gesamtheit der Eigenschaften abbilde. Subjektive Bedürfnisse des Geschädigten seien unerheblich. Ihm sei zuzumuten, auf die Lieferung zu warten und für die Übergangszeit Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall zu verlangen.
Der BGH verwarf die Revision kostenpflichtig und bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Quelle
