Jüdischer Verein legt Verfassungsbeschwerde ein: Ist es extremistisch, Israel abzulehnen?
Der jüdische Verein „Jüdische Stimme“ hat Verfassungsbeschwerde gegen seine Einstufung als gesichert extremistische Organisation im Verfassungsschutzbericht 2024 eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte diese Einstufung zuvor bestätigt.
Die Beschwerde rügt, dass Behörden mehrdeutige Äußerungen von Mitgliedern stets zulasten des Vereins ausgelegt und bereits eine abstrakte Eignung für eine Billigung von Gewalt genügen ließen. Auch die ausschließliche Aufnahme jüdischer Mitglieder sei dem Verein negativ angerechnet worden, was als Diskriminierung gewertet wird. Das Verfahren könnte grundsätzliche Fragen zum Verhältnis Deutschlands zu Israel und zum Existenzrecht Israels aufwerfen.
Auslöser der Einstufung waren gesteigerte Aktivitäten nach dem 7. Oktober 2023, darunter eine Stellungnahme, die den Hamas-Angriff als „Akt des Widerstands“ bezeichnete, und ein Instagram-Post mit einem Bagger am Zaun Gazas. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Einstufung zuvor mangels hinreichender Tatsachen für nicht tragfähig erklärt.
Quelle
Jüdischer Verein legt Verfassungsbeschwerde ein: Ist es extremistisch, Israel abzulehnen? — LTO
