Block-Prozess Tag 84: Und plötzlich wird Blocks Handy richtig wichtig
Am 84. Verhandlungstag wies das Landgericht Hamburg den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zurück, die umfangreichen Beweisanträge der Verteidigung dienten der Verfahrensverschleppung. Stattdessen ordnete die Kammer an, dass die Ermittler ein vollständiges Nutzungsprofil von Christina Blocks Smartphone für den Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember 2023 erstellen müssen.
Die Anträge basieren auf Funkzellenauswertungen, die laut Verteidigung belegen, dass Block sich zum angeblichen Treffen mit den israelischen Entführern nicht zeitgleich mit diesen im Hotel Grand Elysée aufgehalten habe. Überwachungskameras zeigten sie dort nur kurz am 28. Dezember. Die Aussagen der belastenden Zeugen widersprächen sich zudem zu Zeitpunkt und Ort des Treffens.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Anträge als Verschleppung gewertet, da die Verteidigung nur kurze Zeit zur Auswertung der nachbeschlagnahmten IT-Asservate gehabt habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und forderte die nachträgliche Auswertung der Geodaten ein, die zuvor unterblieben war.
Quelle
Block-Prozess Tag 84: Und plötzlich wird Blocks Handy richtig wichtig — LTO
