Hubig verzichtet auf grundlegende Reform der Vergewaltigung: "Catcalling" wird strafbar, aber kein "Nur Ja heißt Ja"
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der auf eine grundlegende Reform des Vergewaltigungsstraftatbestandes verzichtet, jedoch neue Regelungen bei sexueller Belästigung und Verjährungsfristen vorsieht.
Laut LTO führt der Entwurf einen Straftatbestand für verbale und nonverbale sexuelle Belästigung ein, der mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann. Damit sollen Schutzlücken geschlossen werden, die der Bundesgerichtshof 2017 aufgezeigt hatte. Die Verfolgung ist als relatives Antrags- und Privatklagedelikt ausgestaltet und liegt weitgehend in der Hand der Betroffenen.
Für gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen wird die Verjährungsfrist vereinheitlicht auf zwanzig Jahre, die erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt. Eine „Nur Ja heißt Ja“-Lösung, für die sich Bundesrat und Unionsfraktion ausgesprochen hatten, ist im Entwurf nicht enthalten, obwohl Hubig diese zuvor in Aussicht gestellt hatte.
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