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Frau Dr. Ursula Rinck neue Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht

Die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Ursula Rinck ist mit Wirkung vom 1. November 2026 zur Vorsitzenden Richterin ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde durch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ausgehändigt.

Frau Dr. Rinck, geboren 1969 in Rotenburg/Wümme, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1997 in München ab und wurde 1996 promoviert. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin trat sie 1998 in die Arbeitsgerichtsbarkeit der Freien Hansestadt Bremen ein. Von 2007 bis 2009 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. 2011 erfolgte die Ernennung zur Stellvertretenden Direktorin des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven.

Am 1. Juni 2012 wurde sie zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Sie gehörte zunächst dem Zweiten Senat an, ab Juli 2014 dem Vierten Senat und seit Oktober 2021 dem Ersten Senat, dessen stellvertretende Vorsitzende sie zuletzt war. Nun übernimmt sie den Vorsitz des Vierten Senats, der vor allem für das Tarifvertragsrecht und Streitigkeiten über Eingruppierungen zuständig ist.

Quelle

Frau Dr. Ursula Rinck neue Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht — BAG Presse