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Linke gegen Hessens Innenminister Poseck: Verwaltungsgerichte doch zuständig für Streit um Clan-Aus­sage

Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den Streit um eine Äußerung von Hessens Innenminister Roman Poseck bestätigt und die Sache an das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden zurückverwiesen. Das VG hatte den Eilantrag der Berliner Linkspartei zuvor als unzulässig abgelehnt, da es die Angelegenheit für verfassungsrechtlicher Natur hielt und die Verwaltungsgerichte für unzuständig erklärte.

Der VGH stuft den Instagram-Post des Ministers hingegen als Teil der ministeriellen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Poseck habe sich als Leiter seines Ressorts und oberster Dienstherr der Polizei geäußert, nicht in seiner Funktion als Verfassungsorgan. Damit sei der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

Nun muss das VG Wiesbaden in der Sache entscheiden, ob Poseck mit der Formulierung „Clan-Problem der Berliner Linken“ seine Neutralitätspflicht und das Recht der Partei auf Chancengleichheit verletzt hat. Der VGH verzichtete auf eine eigene Sachentscheidung, um den Rechtsschutz durch die Instanzzug nicht zu verkürzen.

Quelle

Linke gegen Hessens Innenminister Poseck: Verwaltungsgerichte doch zuständig für Streit um Clan-Aus­sage — LTO