Urteil Bezirksgericht Zofingen – Wahllos sieben Menschen verletzt: Beschuldigter nicht schuldfähig
Das Bezirksgericht Zofingen hat einen 44-jährigen Mann wegen mehrfacher versuchter Tötung, Hausfriedensbruchs und weiterer Delikte für nicht schuldfähig erklärt und von einer Strafe abgesehen. Stattdessen ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme mit sogenannter kleiner Verwahrung an, wie das Gericht bei der Urteilsverkündung mitteilte. Ein 15-jähriger Landesverweis wurde ebenfalls ausgesprochen.
Laut Anklage hatte der Mann innert weniger als 30 Minuten wahllos sieben Passanten in Zofingen angegriffen, teils mit einem Metallgegenstand, einem Kugelschreiber und einem Messer, und war in zwei Häuser eingedrungen. Eine schwangere Frau erlitt schwere Kopfverletzungen und verlor in der Folge ihr Kind; sie ist heute arbeitsunfähig. Viele Opfer leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen.
Eine Gutachterin diagnostizierte eine chronische paranoide Schizophrenie, die durch Cannabiskonsum verschärft worden sei. Der Mann habe an Verfolgungswahn, Todesängsten und akustischen Halluzinationen gelitten und seine Medikamente nicht eingenommen. Er könne sich an die Taten nicht erinnern. Die kleine Verwahrung dauert in der Regel maximal fünf Jahre und kann auf Antrag jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Beschuldigte befindet sich bereits in vorzeitigem Massnahmenvollzug.
Quelle
Urteil Bezirksgericht Zofingen – Wahllos sieben Menschen verletzt: Beschuldigter nicht schuldfähig — SRF
