Die juristische Presseschau vom 5. November 2026: BVerfG verhandelte über Fraktionsausschluss / BAG vor Urteilen zu Kündigung nach Kirchenaustritt / US-Demokraten gewinnen Zwischenwahlen
Das Bundesverfassungsgericht verhandelte über den Fraktionsausschluss eines AfD-Bundestagsabgeordneten, während das Bundesarbeitsgericht an diesem Donnerstag in zwei Verfahren über Kündigungen nach Kirchenaustritten urteilt. Der Abgeordnete rügt eine Verletzung seiner Rechte aus Artikel 38 Grundgesetz; die Fraktion hält dem entgegen, dass ein Ausschluss nur am Rechtsstaatsprinzip zu messen sei. Beim Arbeitsgericht hatte der Europäische Gerichtshof in einem Fall vorab entschieden, dass die Kirchenzugehörigkeit keine wesentliche Anforderung darstelle, sofern andere Beschäftigte ohne Mitgliedschaft tätig sind.
Der Bundesgerichtshof ließ eine ersatzweise Zustellung an einen vertretungsberechtigten Gesellschafter über den Geschäftsbriefkasten zu, auch bei privater Betroffenheit. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage einer Fährbetreiberin gegen einen Abschnitt der geplanten Autobahn A20 mangels Klagebefugnis ab. Ein ehemaliger Verfassungsrichter kritisierte die Berliner Sozialisierungspläne sowie ein geplantes Bundesverhinderungsgesetz. Weitere Themen der Presseschau sind ein KI-Reallabor in Nordrhein-Westfalen, die Ablehnung einer Widerspruchslösung bei Organspenden durch die Kirchen, ein Streit um Ausländerwahlrecht, geplante Handy-Blitzer, Regelungsbedarf bei Smart Glasses und die Qualifikation künftiger Bundespräsidenten.
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