BAG urteilt zu Kündigungen durch Caritas und Gemeinde: Welche Folgen haben zwei Kirchenaustritte?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) muss laut LTO in zwei Verfahren entscheiden, welche Folgen ein Kirchenaustritt für das Arbeitsverhältnis bei konfessionellen Arbeitgebern hat. Es geht um die Kündigung einer Sozialpädagogin in der Schwangerschaftsberatung der Caritas sowie um die eines Chorleiters einer katholischen Kirchengemeinde, nachdem beide die Kirche verlassen hatten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor vorgegeben, dass ein Austritt allein nicht pauschal eine wirksame Kündigung rechtfertige, wenn die Kirchenzugehörigkeit für die gleiche Position nicht einheitlich gefordert werde. Nationale Gerichte müssten prüfen, ob die Anforderung der Mitgliedschaft wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sei. Im Fall der Sozialpädagogin beschäftigt die Caritas dem Bericht zufolge auch evangelische Mitarbeiterinnen in gleicher Funktion, denen bei einem Austritt keine Kündigung drohe. Der Chorleiter hatte in zwei Instanzen obsiegt, da seine Tätigkeit keinen eigenständigen Anteil an der Verkündigung habe und die Stellenausschreibung die Mitgliedschaft nur als Regelfall vorgesehen habe. Die Urteile werden am Donnerstag erwartet.
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BAG urteilt zu Kündigungen durch Caritas und Gemeinde: Welche Folgen haben zwei Kirchenaustritte? — LTO
