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Angeklagt wegen Rechtsbeugung: Richter sprach eine Verwarnung ohne Strafvorbehalt aus

Ein Strafrichter aus dem Rheinland musste sich am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Düsseldorf wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt verantworten (Az. 106 Ls 18/26 (60 Js 9/25)), berichtet LTO. Der Vorwurf: Er hatte in einem Strafverfahren eine Rechtsfolge ausgesprochen, die es so nicht gibt, nämlich eine Verwarnung ohne den gesetzlich vorgesehenen Strafvorbehalt nach § 59 StGB. Die Rechtsmittelinstanz hob das Urteil auf; der neu aufgerollte Prozess endete mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die Staatsanwaltschaft sieht einen bewussten Verstoß gegen die Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht. Der Richter erklärte vor Gericht, er habe den Strafvorbehalt schlicht vergessen. Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist für Taten mit geringem Gewicht gedacht, höchstens 180 Tagessätze, wenn keine weiteren Straftaten zu erwarten sind: eine Geldstrafe sozusagen zur Bewährung. Ob ein vergessener Halbsatz Rechtsbeugung ist, muss das Schöffengericht nun entscheiden.

Quelle: LTO · lto.de

Themen: ag duesseldorf · justiz · rechtsbeugung · urteil