Bundesgericht: Beziehung der Bundesrichter Donzallaz und van de Graaf war unzulässig
Das Bundesgericht hat in einem Pilotverfahren entschieden, dass die Gerichtsmitglieder Yves Donzallaz (parteilos) und Beatrice van de Graaf (SVP) eine "dauernde Lebensgemeinschaft" führten und diese Beziehung unzulässig war, berichtet SRF. Damit ist die bisher offene Frage geklärt, welche Beziehungen unter Bundesrichterinnen und Bundesrichtern verboten sind; der Gesetzestext ließ Raum für Interpretationen. Nun folgt die juristische und politische Aufarbeitung: Im Dezember entscheidet das Parlament über die Wiederwahl der beiden. Donzallaz sieht sich laut SRF als Opfer einer SVP, die ihn durch ein treues Parteimitglied ersetzen wolle, um den Vorrang des nationalen Rechts vor EU-Recht durchzusetzen; van de Graaf bezeichnete er im Plädoyer als "Kollateralschaden". SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi beschreibt ein zerstrittenes Gericht, das die Medien mit Indiskretionen füttert und wie ein Königshof aus einer Fernsehserie wirkt. Das Urteil schafft Klarheit; das Vertrauen ins höchste Gericht muss das Gericht selbst wiederherstellen.
Quelle: SRF · srf.ch
