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EGMR rügt die Schweiz: Entlassung von Streikenden verletzte das Streikrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen der Entlassung von 22 Angestellten des Spitals Providence in Neuenburg gerügt, berichtet SRF. Im Winter 2012/2013 hatten die Angestellten gegen den von der Gruppe Genolier angekündigten Ausstieg aus dem Gesamtarbeitsvertrag gestreikt; wer nicht an den Arbeitsplatz zurückkehrte, wurde im Februar 2013 entlassen. Das Bundesgericht hatte 2018 und 2020 entschieden, der Streik habe ab dem 23. Januar 2013 seinen Charakter als letztes Mittel verloren, weil das Spital Zugeständnisse gemacht hatte, und sei damit unverhältnismäßig geworden. Straßburg widerspricht: Für die Streikenden war nicht vorhersehbar, dass ihr zunächst rechtmäßiger Arbeitskampf später als rechtswidrig eingestuft würde, und eine Abwägung zwischen Streikrecht und Arbeitgeberinteressen fehlte. Die Schweizer Justiz habe den Kern des Streikrechts missachtet, das zur Vereinigungsfreiheit nach Artikel 11 EMRK gehört. Die Schweiz muss den klagenden Angestellten rund 9000 Franken und den Gewerkschaftsmitgliedern etwa 4500 Franken zahlen.

Quelle: SRF · srf.ch

Themen: bundesgericht · egmr · rechtsprechung · streikrecht · urteil