Bundesgericht stoppt Netzsperren: Ohne Gesetz keine DNS-Sperre
Das Bundesgericht hat den Strafbehörden eine klare Grenze gesetzt. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hatte mehrere Internetanbieter angewiesen, Webseiten mutmasslicher Anlagebetrüger zu sperren, die Anleger um mehr als 1,7 Millionen Franken gebracht haben sollen. Der Provider Init7 wehrte sich bis vor Bundesgericht – und bekam recht, berichtet SRF. Nach geltendem Recht fehle die gesetzliche Grundlage für solche Netzsperren; erlaubt sind sie nur in gesetzlich geregelten Spezialfällen, etwa im Geldspielgesetz und im Fernmelderecht bei Kinderpornografie. «Wenn weitere Sperren verhängt werden wollen, müsste der Bundesgesetzgeber eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen», sagt Matthias Hürlimann vom Bakom. Das Gericht hält fest, dass DNS-Sperren gegen Internetbetrug wirksam sein können, sie lassen sich aber etwa per VPN leicht umgehen. Init7-Chef Fredy Künzler spricht von einem «richtungsweisenden Urteil». Wer Grundrechte einschränkt, braucht ein Gesetz – nicht nur einen guten Zweck.
Quelle: SRF · srf.ch
