VG Hannover: Mit "FCK AFD"-Hoodie darf man aus der Ratssitzung verwiesen werden
Wer als Zuhörer einer öffentlichen Stadtratssitzung einen Pullover mit dem Schriftzug „FCK AFD" trägt, darf von der Sitzungsleitung als Störer des Saales verwiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover im Eilverfahren entschieden (Beschl. v. 02.11.2026, Az. 1 B 6273/26). Ein Hildesheimer, der sich als ehemaliger Wohnungsloser in städtischen Gremien für Wohnungslose einsetzt, war am 7. September und 8. Oktober aufgefordert worden, den Pullover auszuziehen oder zu verdecken; als er sich weigerte, wurde er unter Androhung einer zwangsweisen Entfernung des Saales verwiesen. Er berief sich auf seine Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG, sein Antrag blieb aber ohne Erfolg. Für Zuhörer heißt das: Teilnahme ja, politische Kampfansagen auf der Kleidung nicht.
Quelle: LTO · lto.de
