VG Bremen: AStA muss "Intifada"-Slogan von Plakaten entfernen
Das Verwaltungsgericht Bremen hat den AStA der Universität Bremen im Eilverfahren verpflichtet, den Slogan „Intifada" von Plakaten und aus Online-Posts zu entfernen, mit denen er für die Veranstaltung „Keine Forschung für Völkermord" warb (Beschl. v. 27.10.2026, Az. 7 V 3094/26). Das Gericht folgte der Einschätzung eines jüdischen Studierendenverbands und einer Beratungsstelle, solche Aufrufe seien geeignet, jüdische Studierende erheblich einzuschüchtern. Erstritten hat den Beschluss, laut LTO wohl den ersten seiner Art, ein Jurastudent. Mit dem Antrag, die Veranstaltung ganz zu stoppen oder jede Werbung dafür zu untersagen, scheiterte er; er trägt etwa drei Viertel der Kosten. Der Fall zeigt, dass Einzelne gegen die eigene Studierendenvertretung vor Gericht ziehen können, mit Teilerfolg.
Quelle: LTO · lto.de
