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VGH Hessen: Das VG Wiesbaden muss über Posecks «Clan»-Aussage entscheiden

Die Berliner Linkspartei will Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck die Äusserung untersagen lassen: «Das Clan-Problem der Berliner Linken hat aus meiner Sicht eine neue Dimension erreicht.» Das Statement verbreitete das Innenministerium eine Woche nach der Berlin-Wahl auf Instagram, berichtet LTO. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den Eilantrag Anfang Oktober als unzulässig zurückgewiesen, weil der Streit verfassungsrechtlicher Art sei und vor den hessischen Verfassungsgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht gehöre (Beschl. v. 07.10.2026, Az. 6 L 2507/26.WI). Auf die Beschwerde der Linken hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss am Freitag auf und verwies die Sache zurück (Beschl. v. 30.10.2026, Az. 7 B 2931/26): Nach seinem materiellen Gehalt sei der Streit nicht verfassungsrechtlich. Damit ist noch nichts darüber gesagt, ob die Aussage zulässig war. Klar ist nur: Wer sich gegen eine Behördenäusserung wehrt, bekommt nun eine Instanz, die in der Sache prüft.

Quelle: LTO · lto.de

Themen: rechtsprechung · urteil · verwaltungsgericht · vgh hessen