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LG Köln: 13-Jähriger und Eltern zahlen 11.500 Euro, obwohl der E-Scooter die Seniorin nicht berührte

Wer mit dem E-Scooter zu dicht an einer Fussgängerin vorbeifährt, haftet für ihren Sturz, auch ohne Berührung. Das hat das Landgericht Köln entschieden und einer 86-Jährigen 11.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Urt. v. 05.11.2025, Az. 4 O 319/24), berichtet LTO. Zahlen müssen der damals 13-jährige Fahrer und seine Eltern. Im August 2024 stürzte die Seniorin auf einem Kölner Bürgersteig, als der Junge mit seiner achtjährigen Schwester auf dem Trittbrett dicht an ihr vorbeifuhr. Sie erlitt mehrere Beckenbrüche, musste fast zwei Monate stationär behandelt werden und braucht seither mehr Pflege. Sie hatte mindestens 15.000 Euro verlangt und behauptet, der Scooter habe sie berührt; die Familie bestritt jeden Zusammenhang. Nach umfangreicher Beweisaufnahme folgte das Gericht der Familie nicht: Ob es eine Berührung gab, sei unerheblich, die Seniorin sei gerade wegen der zu nahen Vorbeifahrt gestürzt.

Quelle: LTO · lto.de

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