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BGH: Sexualisierte Textnachrichten an Kinder können Missbrauch ohne Körperkontakt sein

Wer Kindern sexualisierte Textnachrichten schreibt, kann sich wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt strafbar machen. Bild- oder Videodateien sind dafür nicht nötig, und auch ein Gespräch mit dem Kind muss der Täter nicht führen. Das hat der Bundesgerichtshof im Leitsatz eines Beschlusses des 3. Strafsenats klargestellt (Beschl. v. 19.08.2026, Az. 3 StR 180/26). Damit bestätigte er im Kern die Verurteilung eines Mannes durch das Landgericht Wuppertal. Das LG hatte ihn im November 2025 unter anderem wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es ging um Chats mit Personen, die sich als zwölf- oder 13-jährige Mädchen ausgaben. Ob am anderen Ende tatsächlich Kinder saßen, konnte das LG nicht sicher feststellen.

Quelle: LTO · lto.de

Themen: bgh · lg wuppertal · rechtsprechung · urteil