VfGH: 40-Euro-Streitwert bei Besitzstörung durch Kfz ist verfassungskonform
Der Verfassungsgerichtshof wies zwei Anträge auf Aufhebung der Bestimmung im Rechtsanwaltstarifgesetz als unbegründet ab. Die Änderung soll der "Parkplatzabzocke" entgegenwirken.
Quelle: DER STANDARD · derstandard.at
