BayVerfGH verhängt 3.000 Euro Gebühr: zitierte Urteile passten nicht oder existierten nicht
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerde eines Vaters im Sorgerechtsstreit abgewiesen und ihm die maximale Verfahrensgebühr von 3.000 Euro auferlegt (Entsch. v. 23.09.2026, Az. 9-VI-25). Der Mann hatte einen sehr umfangreichen Schriftsatz mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen eingereicht, darunter Entscheidungen des BayVerfGH selbst. Die zitierten Urteile befassten sich laut LTO entweder mit völlig anderen Rechtsfragen oder existierten gar nicht. Der Gerichtshof wies die Beschwerde als unzulässig ab. Eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten sei nicht ausreichend dargelegt, und er sei kein Rechtsmittelgericht. Einen konkreten Bezug zur Künstlichen Intelligenz stellt die Entscheidung nicht her, die Vermutung liegt laut LTO aber nahe.
Quelle: LTO · lto.de
